MWSt
Sechste RL 77/388/EWG : Art 17
Auch für den Erwerb von Gegenständen, deren Kaufpreis mit einer staatlichen Subvention finanziert worden ist, steht gem Art 17 Abs 2 der Sechsten RL der volle Vorsteuerabzug zu. Der Vorsteuerabzug darf nicht für den Teil des Kaufpreises ausgeschlossen werden, der mit einer staatlich finanzierten Subvention beglichen wird.