Bgld KanalAbgG: §§ 5, 10
Für die Heranziehung einer grundsätzlich unter § 5 KanalAbgG fallenden Fläche eines Gebäudes im Burgenland kommt es für die Ermittlung der Berechnungsfläche nicht auf die tatsächliche Bewohnung, sondern auf die Bewohnbarkeit an.