GebG: § 15 Abs 1, § 33 TP 21
ABGB § 1392
1. Liegt in Gestalt eines Generalversammlungsbeschlusses ein beurkundeter rechtsgeschäftlicher Titel für die Abtretung von Forderungen einer GmbH gegenüber einer anderen Ges vor, wobei auch das Tatbestandselement der Entgeltlichkeit erfüllt ist, weil im Wege der in Aussicht genommenen Zession, die zunächst für die GmbH verbindlich geschaffene Verpflichtung zur Ausschüttung von Geld erfüllt werden soll, ist von einer gebührenpflichtigen Zession auszugehen.