vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Familienbeihilfenanspruch während einer nicht für die weitere Berufslaufbahn erforderlichen Gerichtspraxis

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/215ÖStZB 2010, 317 Heft 11 v. 1.6.2010

FLAG: § 2 Abs 1 lit b und d, § 5 Abs 1

1. Der Familienbeihilfenanspruch für einen Gerichtspraktikanten im Anschluss an sein Jusstudium hängt nicht von der weiteren Berufslaufbahn des Praktikanten ab.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte