FLAG: § 2 Abs 1 lit b und d, § 5 Abs 1
1. Der Familienbeihilfenanspruch für einen Gerichtspraktikanten im Anschluss an sein Jusstudium hängt nicht von der weiteren Berufslaufbahn des Praktikanten ab.
FLAG: § 2 Abs 1 lit b und d, § 5 Abs 1
1. Der Familienbeihilfenanspruch für einen Gerichtspraktikanten im Anschluss an sein Jusstudium hängt nicht von der weiteren Berufslaufbahn des Praktikanten ab.