FLAG § 2 Abs 2, §§ 4, 5 Abs 3, § 53 Abs 1
VO (EG) 1408/71 : Art 13, 73
Leistet ein in Österreich lebender Erwerbstätiger für seine in Frankreich bei der Kindesmutter lebenden Kinder überwiegend den (Geld)Unterhalt, hat er auch dann Anspruch auf Familienbeihilfe (Ausgleichszahlung) in Österreich, wenn die Mutter für die Kinder Betreuungsleistungen erbringt.