Körperschaftsteuer
EG: Art 43
1. Nach der nationalen Regelung in Frankreich findet die Gruppenbesteuerung auf eine in Frankreich ansässige Mutterges, die in Frankreich ansässige Tochter- und Enkelges hält, Anwendung, nicht aber auf eine solche Mutterges, die ihre in Frankreich ansässigen Enkelges über eine Tochterges mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hält. Diese französische Regelung verstößt gegen die Niederlassungsfreiheit.