Stmk KanalG: § 2 Abs 1, § 4 Abs 1
Stmk BauG: §§ 4, 21
Ist eine Liegenschaft in der Stmk an das öff Kanalnetz angeschlossen, ist jedenfalls die AbgPflicht für einen Baucontainer auch dann gegeben, wenn keine Anschlusspflicht besteht und der Eigentümer des Containers nicht der Eigentümer der Liegenschaft, auf der er steht, ist. Auch der Umstand, dass Container nur temporär errichtet werden, hindert die Vorschreibung des Kanalisationsbeitrages nicht.