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Anleihezeichnung als konzessionspflichtiges Einlagengeschäft

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/202ÖStZB 2009, 187 Heft 8 v. 15.4.2009

BWG § 1 Abs 1 Z 1, § 98 Abs 1

VStG § 5

1. Bildet das aus einer Anleihezeichnung aufgebrachte Kapital einen eigenen Rechnungskreis und errechnet sich der Anspruch der Zeichner der sog Anleihe lediglich nach dem Erfolg oder Misserfolg der Veranlagung dieses als eigener Rechnungskreis geführten Kapitals, liegt keine Aufbringung von Beteiligungskapital, sondern ein konzessionspflichtiges Einlagengeschäft vor. Es liegt nicht in der Disposition der Parteien, durch einen entsprechenden "negativen" Willen das Vorliegen eines Einlagengeschäftes auszuschließen.

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