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Kein Vorsteuerabzug ohne Spezifizierung des Leistungsgegenstandes in der Rechnung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/194ÖStZB 2009, 179 Heft 8 v. 15.4.2009

UStG 1994: § 11 Abs 1, § 12 Abs 1 Z 1

Hat ein StPfl eine Forderung im Nominale von 6 Mio S eingezogen, in der kein Zinsanteil enthalten gewesen ist, die er wegen ihrer Einstufung als notleidend unter dem Nennwert zediert erhalten und sodann zu ihrem Nennwert eingezogen hatte, sind in den gegenständlich lukrierten, die Zessionsvaluta übersteigenden Beträgen keine Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erblicken.

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