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Beurteilung der Gleichbehandlung von AbgSchulden durch Gf; Ermittlungspflicht der AbgBeh bei Geltendmachung der AbgHaftung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/173ÖStZB 2009, 159 Heft 7 v. 1.4.2009

BAO §§ 9, 80, 115 Abs 1

EStG 1988: § 78 Abs 3, § 95 Abs 3

1. Die Verpflichtung eines Vertreters nach § 80 BAO hinsichtlich der LSt und der KESt geht über das Gebot der gleichmäßigen Behandlung aller Schulden (aller Gläubiger) hinaus. Aus den Best des § 78 Abs 3 EStG 1988 und § 95 Abs 3 StG 1988 ergibt sich vielmehr die Verpflichtung, dass die jeweilige (Abzugs-)-Steuer zur Gänze zu entrichten ist.

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