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Unterbrechung der Verjährung von verkürzter KommSt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/148ÖStZB 2009, 131 Heft 6 v. 16.3.2009

Tir LAO: § 154

KommStG §§ 11, 15

In der Tir LAO wie auch im KommStG besteht hins der KommSt ein der AbgHinterziehung vergleichbarer Tatbestand nicht. Die gesetzgeberische Wertentscheidung, für die Verkürzung von KommSt kein Delikt "Hinterziehung" zu statuieren, muss daher das Unterbleiben einer Verlängerung der Verjährung zur Folge haben.

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