Sbg IBG: § 1 Abs 2 lit b, §§ 3, 9
Sbg LAO: § 151
1. Der AbgAnspruch betreffend den Kanalanschlussbeitrag nach dem Sbg IBG entsteht gegenüber dem einzelnen Grundeigentümer in dem Zeitpunkt, in dem Abwässer des betreffenden Grundstückes tatsächlich in die Anlage eingeleitet werden und die Genehmigung der Abschlussrechnung für die gemeindeeigene Abwasseranlage vom Gemeinderat vorliegt.