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Kanalanschlussgeb nach Befreiungserklärung in Dienstbarkeitsvertrag mit einer Gemeinde

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/144ÖStZB 2009, 129 Heft 6 v. 16.3.2009

Oö InteressentenbeiträgeG, LGBl 1958/28: § 1

BVG: Art 18

Eine Gemeinde kann ohne gesetzliche Ermächtigung auf die Erhebung von Abg nicht verzichten. Abmachungen über den Inhalt einer Abgschuld stehen - soweit sie nicht im Gesetz ausdrücklich zugelassen sind - im Widerspruch zu dem aus Art 18 B-VG abzuleitenden Erfordernis der Gesetzmäßigkeit der Vollziehung der AbgVorschriften.

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