K-GWVG: §§ 6, 8, 23, 24
1. § 23 Abs 2 K-GWVG knüpft die Entstehung der AbgPflicht an das Vorliegen eines an die Wasserversorgungsanlage ange-
Seite 127
K-GWVG: §§ 6, 8, 23, 24
1. § 23 Abs 2 K-GWVG knüpft die Entstehung der AbgPflicht an das Vorliegen eines an die Wasserversorgungsanlage ange-
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