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Bemessungsgrundlage für Gerichtsgeb in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/125ÖStZB 2009, 119 Heft 6 v. 16.3.2009

GGG § 16 Abs 1 Z 1 lit a

Nach § 16 Abs 1 Z 1 lit a GGG in der novellierten Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2003/115 sind eindeutig auch von einem Feststellungsbegehren umfasste Geldbeträge von der die Bemessungsgrundlage pauschal festsetzenden Best des § 16 Abs 1 leg cit ausgeschlossen und damit in den (allgemeinen) Streitwert nach TP 1 GGG einzubeziehen.

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