UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 27, § 11 Abs 12, § 12 Abs 1
KStG § 8 Abs 2
1. Werden Rechnungen von Kleinunternehmern ausgestellt, die keine Verzichtserklärungen gem § 6 Abs 3 UStG 1994 abgegeben haben, sind deren Umsätze gem § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994 von der USt befreit. Die Kleinunternehmer schulden die in den Rechnungen ausgewiesene USt gem § 11 Abs 12 UStG 1994 aufgrund der ausgestellten Rechnungen, was den Leistungsempfänger aber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.