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Kein Vorsteuerabzug für Aufwendungen einer Gemeinde für ein vermietetes Dorfzentrum

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/120ÖStZB 2009, 112 Heft 6 v. 16.3.2009

UStG 1994: § 2 Abs 3, § 6 Abs 1 Z 16, § 10 Abs 2 Z 4 lit a, § 12 Abs 1 Z 1

6. MWSt-RL 77/388/EWG : Art 13 B

Der Begriff der Vermietung und Verpachtung im Sinne seiner gemeinschaftsrechtlichen Bedeutung ist nicht auch auf § 2 Abs 3 UStG 1994 zu erstrecken. Auch wenn die von einer Gemeinde betriebene Vermietung eines Dorfzentrums an einen Verein zwar unter den Begriff der Vermietung iSd Art 13 Teil B Buchst b der 6. Richtlinie, nicht aber unter den (engeren) Begriff der Vermietung iSd § 2 Abs 3 UStG 1994 fällt, ist diese Tätigkeit nach dem (insoweit die Ermächtigung des Art 4 Abs 5 Unterabs 4 der 6. Richtlinie ausschöpfenden) § 2 Abs 3 UStG 1994 nicht unternehmerisch und als iSd Art 4 Abs 5 der 6. Richtlinie im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegend zu behandeln, sodass ein Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Aufwendungen für dieses Dorfzentrum nicht möglich ist.

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