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Wirkung des USt-JahresB auf Berufung über USt-FestsetzungsB

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/108ÖStZB 2009, 128 Heft 5 v. 2.3.2009

BAO §§ 274, 289

UStG 1994: § 21 Abs 3 und 4

Unerledigte Berufungen gegen USt-FestsetzungsB sind bei Erlassung des USt-JahresB von der Wirkung des § 274 BAO nicht ausgeschlossen, sodass der JahresB, der den Berufungen nicht Rechnung trägt, auch wenn keine weitere Berufung erfolgt, nicht in Rechtskraft erwachsen kann. Der JahresB, durch den die USt-FestsetzungsB aus dem Rechtsbestand ausscheiden, tritt daher auch iSd § 274 erster Satz BAO an ihre Stelle.

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