vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abmachungen über den Inhalt einer AbgSchuld

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/83ÖStZB 2009, 94 Heft 4 v. 16.2.2009

BAO § 114 Abs 1

B-VG Art 18

Abmachungen zwischen dem AbgGläubiger und dem AbgSchuldner über den Inhalt der AbgSchuld sind grundsätzlich ohne abgabenrechtliche Bedeutung. Zulässig sind solche Vereinbarungen nur dann, wenn das Gesetz sie ausdrücklich vorsieht (vgl hiezu auch Doralt/Ruppe, Steuerrecht II4, 182). Insb kann die Beh ohne gesetzliche Ermächtigung nicht auf die Erhebung von Abg verzichten. Abmachungen über den Inhalt einer AbgSchuld stehen - soweit sie nicht im Gesetz ausdrücklich zugelassen sind, was hier nicht der Fall ist - im Widerspruch zu dem aus Art 18 B-VG abzuleitenden Erfordernis der Gesetzmäßigkeit der Vollziehung von AbgVorschriften (vgl E 4. 8. 2005, 2003/17/0233).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte