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Liebhaberei und USt-Pflicht eines Nichtunternehmers kraft Rechnungslegung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/80ÖStZB 2009, 94 Heft 4 v. 16.2.2009

UStG 1994: § 2 Abs 3, §11 Abs 14

BAO § 93 Abs 3 lit a

Lässt sich der im Betriebsprüfungsbericht vertretene Rechtsstandpunkt dahingehend zusammenfassen, dass der Bf nicht Unternehmer sei, woran bereits jeder Vorsteuerabzug scheitere, er für alle von ihm als steuerpflichtig deklarierten Lieferungen und sonstigen Leistungen aber gem § 11 Abs 14 UStG 1994 wegen des Ausweises von Steuerbeträgen in den Rechnungen und für seine innergemeinschaftlichen Erwerbe gem Art 7 Abs 4 UStG 1994 USt zu entrichten habe und gründet sich die Verneinung der Unternehmereigenschaft teilweise - nämlich hinsichtlich einer Vermietung - auch auf die Ansicht, es liege Liebhaberei vor, ist die der Entscheidung der Beh zugrunde liegende Ansicht, der Bf sei nicht unternehmerisch tätig gewesen, mit der bloßen Verweisung auf den Betriebsprüfungsbericht nicht schlüssig begründet.

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