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Familienbeihilfenanspruch bei mehreren Wohnsitzen im In- und Ausland

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/74ÖStZB 2009, 88 Heft 4 v. 16.2.2009

FLAG § 2 Abs 8

1. Eine Person kann zwar mehrere Wohnsitze, jedoch nur einen Mittelpunkt der Lebensinteressen iSd § 2 Abs 8 FLAG 1967 haben. Unter persönlichen Beziehungen sind dabei all jene zu verstehen, die jemanden aus in seiner Person liegenden Grün-

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