EStG 1988: § 27 Abs 2 Z 2, § 95 Abs 2
BAO §§ 20, 117, 224
Der Tatbestand der Haftung für KESt nach § 95 Abs 2 EStG 1988 stellt als solcher nur auf die objektive Pflichtverletzung ab.
EStG 1988: § 27 Abs 2 Z 2, § 95 Abs 2
BAO §§ 20, 117, 224
Der Tatbestand der Haftung für KESt nach § 95 Abs 2 EStG 1988 stellt als solcher nur auf die objektive Pflichtverletzung ab.