EStG 1988: § 4 Abs 4
UStG 1994: § 11 Abs 8, § 12 Abs 1 Z 1
1. Auch wenn Unterschlagungen durch einen Mitarbeiter zu Betriebsausgaben führen können (vgl E 20. 2. 1991, 86/13/0195, und 5. 8. 1992, 90/13/0167), muss es aus den vorliegenden Unterlagen nachvollziehbar sein, ob und inwieweit die Verbuchung eines Aufwandes mit behaupteten Manipulationen eines Mitarbeiters im Rechnungswesen in Zusammenhang zu bringen ist,