Oö BauO 1992: §§ 19, 21 Abs 2 Z 4
Ist der Klein- bzw Mittelbetrieb, dem für sein bestehendes Bürogebäude eine Baubewilligung für Zu- und Umbauten bewilligt wird, nicht auch Eigentümer des Grundstücks, für das anlässlich der Baubewilligung ein Verkehrsflächenbeitrag vorgeschrieben wird, kommt die Ermäßigung dieses Beitrages nach § 21 Abs 4 Oö BauO 1992 nicht in Frage.