EStG 1988: § 23 Z 2, § 24 Abs 6, § 37 Abs 5
Veräußerungen (hier einer stillen Beteiligung), die in keinem Zusammenhang damit stehen, dass der StPfl, der das 60. Lebensjahr vollendet hat, seine Erwerbstätigkeit einstellt, erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Hälftesteuersatzes auf den Veräußerungserlös.