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Abschreibung einer uneinbringlichen Forderung an nahestehende Ges keine Betriebsausgaben

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/569ÖStZB 2009, 637 Heft 24 v. 15.12.2009

EStG 1988: § 4 Abs 4, § 6 Z 2 lit a

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