Wr ParkometerG: § 1a
1. Die Einholung einer Lenkerauskunft ist dann nicht mehr zulässig, wenn sie infolge Verjährung des zugrunde liegenden Tatbestandes nicht mehr einer Strafverfolgung und ebenso wenig der AbgEinhebung dienen kann (vgl E 13. 12. 2004, 2002/17/0320).