SPG § 65 Abs 1
Im Hinblick auf den durch die SPG-Nov 2002 geänderten Gesetzestext und die hier zum Ausdruck gekommene Absicht des (historischen) Gesetzgebers vermag der VwGH seine bisherige, zur früheren Rechtslage ergangene Rsp nicht auf-
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SPG § 65 Abs 1
Im Hinblick auf den durch die SPG-Nov 2002 geänderten Gesetzestext und die hier zum Ausdruck gekommene Absicht des (historischen) Gesetzgebers vermag der VwGH seine bisherige, zur früheren Rechtslage ergangene Rsp nicht auf-
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