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Berechnung der Kanalbenützungsgebühr nach dem Wasserverbrauch einer Liegenschaft

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/537ÖStZB 2009, 594 Heft 22 v. 16.11.2009

Stmk KanalAbgG: §§ 6, 7

KanalAbgO der Landeshauptstadt Graz: § 7

Wie sich aus § 7 Abs 3 der KanalAbgO der Landeshauptstadt Graz ergibt, ist der "Wasserverbrauch einer Liegenschaft" für die Berechnung der Kanalbenützungsgeb maßgeblich. Wenn gem § 7 Abs 2 der KanalAbgO "bis zu einem Wasserverbrauch von 120 Kubikmeter pro Spülklosett und Jahr" die Kanalbenützungsgeb pauschaliert zu entrichten ist und nach § 7 Abs 3 der Kanalabgabenordnung zusätzlich der das Produkt der Anzahl der Spülklosette mit den in Abs 2 genannten 120 Kubikmetern übersteigende "Wasserverbrauch einer Liegenschaft" der AbgBerechnung zugrunde zu legen ist, ist klargestellt, dass die Regelung auf den Wasserverbrauch der Liegenschaft abstellt.

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