Stmk KanalAbgG: §§ 1, 4
Ein Teil der Treppe, nämlich ein Treppenabsatz (Treppenpodest), welcher es erlaubt, den Treppenlauf in der Folge in die entgegengesetzte Richtung zu lenken, ist kein für die Bemessungsgrundlage für den Kanalisationsbeitrag relevantes Geschoß.