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KanaleinmündungsgebPflicht auch bei Erfordernis aufwendiger technischer Zusatzeinrichtungen zur Ermöglichung des Kanalanschlusses

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/533ÖStZB 2009, 591 Heft 22 v. 16.11.2009

Nö KanalG: §§ 3a, 17

Nö BauO: § 62

Dem § 62 Nö BauO 1996 ist nicht zu entnehmen, dass im Falle von "aufwendigen Zusatzeinrichtungen zur Verbringung der geringen Abwässer vom tief gelegenen Kellerboden bis zum Straßenniveau" keine Anschlusspflicht bestehe. Nach § 62 Abs 2 Nö BauO 1996 genügt (bereits) die Anschlussmöglichkeit, um die Verpflichtung zur Ableitung in den öffentlichen Kanal zu begründen.

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