EStG 1988: § 2 Abs 3 Z 6
UStG 1994: § 2 Abs 1
Kann davon ausgegangen werden, dass eine Hausgemeinschaft, die auf die Steuerbefreiung der Kleinunternehmer verzichtet hat, Teile des Hauses nur zum Schein vermietet hat, weil kein Zahlungsfluss festgestellt werden konnte, also eine unentgeltliche Leistung erbracht hat, dann kann auch zu Recht davon ausgegangen werden, dass ihr im Hinblick auf die gegenständliche "Vermietungstätigkeit" keine Unternehmereigenschaft zukommt und ausgesprochen werden, dass eine USt nicht festgesetzt wird.