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Konzessionspflicht von Finanztransfers für Kunden eines sog "money transmitters"

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/506ÖStZB 2009, 562 Heft 21 v. 2.11.2009

BWG § 1 Abs 1 Z 23

Nach den ErläutRV 32 BlgNR 22. GP 2, zur Nov des BWG, BGBl I 2003/35, mit welcher die Konzessionspflicht für Finanztransfergeschäfte eingeführt wurde, soll mit dieser neuen gesetzlichen Regelung der Missbrauch des Bank- und Finanzwesens für kriminelle Zwecke insb im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindert werden. Im Einzelnen wird dazu ausgeführt:

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