BWG § 1 Abs 1 Z 23
Nach den ErläutRV 32 BlgNR 22. GP 2, zur Nov des BWG, BGBl I 2003/35, mit welcher die Konzessionspflicht für Finanztransfergeschäfte eingeführt wurde, soll mit dieser neuen gesetzlichen Regelung der Missbrauch des Bank- und Finanzwesens für kriminelle Zwecke insb im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindert werden. Im Einzelnen wird dazu ausgeführt: