Wr ParkometerG: § 1
AVG §§ 58, 60
Hat die Beh nach Einvernahme des Zulassungsbesitzers eines vorschriftswidrig in einer Kurzparkzone abgestellten Fahrzeugs und zweier Zeuginnen sowie Einsichtnahme in zwei vom Zulassungsbesitzer vorgelegte Briefe als erwiesen angenommen, dass die Auskunft des Zulassungsbesitzers, wonach er zu den Deliktszeitpunkten sein Fahrzeug P M überlassen habe, unrichtig gewesen sei, obwohl nicht zweifelhaft war, dass die vom Zulassungsbesitzer auf die beh Anfrage erteilte Auskunft unzweideutig eine bestimmte Person (seinen Schwager P M) mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift bezeichnet hatte, und hat sie ihre Beweiswürdigung ausschließlich auf die per-