Einkommensteuer
EG: Art 39
AN, die in Luxemburg arbeiten, aber in Deutschland wohnen, haben nach luxemburgischen Einkommensteuerrecht keinen Anspruch darauf, dass die Verluste aus der Vermietung ihrer in Deutschland gelegenen Gebäude bei der Ermittlung des Steuersatzes (für ihre in Luxemburg erzielten Einkünfte) berücksichtigt werden. Im Unterschied dazu können Personen, die in Luxemburg wohnen, Verluste aus einer Vermietung in Deutschland gelegener Gebäude in Luxemburg berücksichtigen. Die einkommensteuerliche Behandlung, die diese Luxemburger Regelung für gebietsfremde AN vorsieht, ist weniger günstig als diejenige, die für gebietsansässige AN gilt. Die Regelung verstößt daher, sofern die gebietsfremden AN den wesentlichen Teil ihres Einkommens in Luxemburg erzielen (und sie daher in einer vergleichbaren Lage sind wie die dort unbeschränkt StPfl), gegen Art 39 EG.