Energieabgaben
RL 2003/96/EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom: Art 14
1. Die Kl des Ausgangsverfahrens erzeugte in Deutschland Strom unter Verwendung von Gasöl. Dieses Gasöl ist - entgegen der Regelung des dt MinStG - durch die unmittelbare Wirkung der RL 2003/96/EG grundsätzlich von der dt MinSt freigestellt. Art 14 Abs 1 Buchst a der RL 2003/96 entfaltet nämlich insoweit unmittelbare Wirkung, als er für die bei der Stromerzeugung verwendeten Energieerzeugnisse eine Befreiung von der nach dieser RL vorgesehenen Besteuerung vorsieht.