MWSt
Sechste RL 77/388/EWG : Art 17, Art 19
1. Für den Vorsteuerabzug bei Unternehmern, die neben steuerpflichtigen Umsätzen auch steuerbefreite Umsätze tätigen, sieht Art 19 Abs 1 der Sechsten RL die Berechnung eines "Pro-rata-Satzes" vor, der nach dieser Best auf "einen vollen Prozentsatz aufgerundet" wird. Nach Art 17 Abs 5 der Sechste RL können die Mitgliedstaaten bestimmte andere Methoden der Berechnung eines "Pro-rata-Satzes" vorsehen. Wenn nun der "Pro-rata-Satz" des Vorsteuerabzugs nach einer der Methoden des Art 17 Abs 5 berechnet wird, sind die Mitgliedstaaten nicht durch die RL verpflichtet, die Rundungsregel des Art 19 Abs 1 anzuwenden.