BAO § 167 Abs 2, § 184 Abs 1
Um das Ziel zu erreichen, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahezukommen, steht die Wahl der Schätzungsmethode der AbgBeh grundsätzlich frei. Bei der Schätzung anhand des Vermögenszuwachses oder des Geldverkehrs handelt es sich um Schätzungsmethoden, die als solche durchaus zur Feststellung der den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Besteuerungsgrundlagen geeignet sind.