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Keine EingangsabgBefreiung für eingeführte Gebrauchsgegenstände (Ring) einer anderen Person zur Veredelung im Zollgebiet

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/411ÖStZB 2009, 423 Heft 17 v. 1.9.2009

ZK: Art 114, 137, 202 Abs 1

ZK-DVO: Art 233, 236, 563

Bei den eingangsabgabenbefreiten persönlichen Gebrauchsgegenständen handelt es sich um Waren, die der Reisende im Zusammenhang mit seiner Reise für sich benötigt (vgl E 28. 2.

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