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Umsatzsteuerrechtliche Erfassung von Zahlungen für den Verzicht auf Mietrechte vor Betriebsaufgabe - Verlängerung des Gewinnermittlungszeitraumes?

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/371ÖStZB 2009, 381 Heft 15 und 16 v. 3.8.2009

UStG 1994: § 19 Abs 2 Z 1 lit a, § 20, 21

EStG 1988: § 2 Abs 5 und Abs 6, § 4 Abs 1

1. Wird im Geschäftsjahr der Betriebsaufgabe eines Unternehmens diesem eine Zahlung für den Verzicht auf Mietrechte geleistet, ist diese auch in diesem Jahr umsatzsteuerlich zu erfassen, auch wenn die Mietrechte erst im darauffolgenden Jahr tatsächlich aufgegeben werden.

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