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Bestimmung des Zollwerts bei Obst und Gemüse; Verjährung von Zollschulden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/245ÖStZB 2009, 254 Heft 10 v. 15.5.2009

ZK: Art 28 bis 36, Art 201 Abs 2, Art 221 Abs 3

VO (EG) 3223/94 : Art 5 Abs 1

1. Sind zum Zeitpunkt der Anmeldung von Weintrauben zum freien Verkehr die jeweiligen konkreten fob(free on board)-Preise noch nicht bekannt gewesen und wurden den Anmeldungen die in pro forma-Rechnungen angeführten Preise zugrunde gelegt, steht dem Importeur nicht die Wahlmöglichkeit offen, die Methode des Art 5 Abs 1 Buchst a der VO 3223/94 zur Bestimmung des Zollwertes heranzuziehen.

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