ZK: Art 28 bis 36, Art 201 Abs 2, Art 221 Abs 3
VO (EG) 3223/94 : Art 5 Abs 1
1. Sind zum Zeitpunkt der Anmeldung von Weintrauben zum freien Verkehr die jeweiligen konkreten fob(free on board)-Preise noch nicht bekannt gewesen und wurden den Anmeldungen die in pro forma-Rechnungen angeführten Preise zugrunde gelegt, steht dem Importeur nicht die Wahlmöglichkeit offen, die Methode des Art 5 Abs 1 Buchst a der VO 3223/94 zur Bestimmung des Zollwertes heranzuziehen.