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Strompreisermäßigung für einen ehemaligen Bürgermeister als sonstige Bezüge

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/223ÖStZB 2009, 241 Heft 10 v. 15.5.2009

EStG 1988: § 29 Z 4, § 32 Z 2

Auch die Bezüge, die ehemalige Funktionäre öffentlich-rechtlicher Körperschaften aufgrund ihrer früheren Funktionsausübung erhalten (hier eine Strompreisermäßigung), fallen gem § 32 Z 2 EStG 1988 als Einkünfte aus einem früheren Rechtsverhältnis ebenfalls unter die Funktionsgeb nach § 29 Z 4 leg cit.

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