EStG 1988: § 29 Z 4, § 32 Z 2
Auch die Bezüge, die ehemalige Funktionäre öffentlich-rechtlicher Körperschaften aufgrund ihrer früheren Funktionsausübung erhalten (hier eine Strompreisermäßigung), fallen gem § 32 Z 2 EStG 1988 als Einkünfte aus einem früheren Rechtsverhältnis ebenfalls unter die Funktionsgeb nach § 29 Z 4 leg cit.