vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Deutsche Notariatsgeb für die Abtretung von GmbHAnteilen unter bestimmten Voraussetzungen richtlinienwidrig

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2008/195ÖStZB 2008, 246 Heft 9 v. 2.5.2008

GesSt

RL 69/335/EWG : Art 10

1. Notariatsgeb sind dann als „Steuer“ iSd RL 69/335 zu qualifizieren, wenn sie für einen unter diese RL fallenden Vorgang von Notaren erhoben werden, die Beamte sind, und zumindest teilweise dem Staat für die Bestreitung öff Kosten zufließen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte