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Finanzstrafvollzugsaufschub nach Aufforderung zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2008/178ÖStZB 2008, 221 Heft 8 v. 15.4.2008

FinStrG §§ 175, 177

StVG § 10

1. Eine Aufforderung zum Antritt einer Freiheitsstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe stellt keinen - normative Wirkungen entfaltenden - B dar. Eine gegen die Aufforderung erhobene Administrativbeschwerde kann sich daher zulässigerweise nur gegen die Entscheidung betreffend Strafaufschub richten.

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