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Gutachten eines Vertrauensarztes als ausreichende Grundlage für die Abberufung eines Staatskommissärs der Bankenaufsicht

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2008/151ÖStZB 2008, 186 Heft 7 v. 1.4.2008

BWG § 76 Abs 3

Das Gutachten eines Vertrauensarztes stellt eine ausreichende Grundlage für die nach § 76 Abs 3 BWG zu treffende Entscheidung zur Abberufung eines Staatskommissärs im Gefüge der Bankenaufsicht dar.

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