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Keine Wiedereinsetzung bei einem „Fristversäumnis“ infolge depressionsbedingter Handlungsunfähigkeit bei der Zustellung eines HaftungsB

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2008/149ÖStZB 2008, 184 Heft 7 v. 1.4.2008

BAO § 308 Abs 1

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