GGG: § 2 Z 4,
Anm 7 zu TP 9
In Anbetracht des klaren Wortlautes der Befreiungsbest der Anm 7 zu TP 9 GGG idF der Euro-Gerichtsgebühren-Nov, BGBl I 2001/131 - EGN, wonach für ihre Anwendung die Eintragung einer Simultanhypothek entweder in einem einzigen Gesuch oder für alle Hypothekarobjekte gleichzeitig begehrt werden muss, bleibt für eine Ausnahme von der GebPflicht im Fall der Vornahme der Eintragung von Simultanpfandrechten durch gesonderte Eintragung von Haupteinlage und Simultanhypothek kein Raum. Sind Grundlage für Eintragungen zwei zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingebrachte Gesuche, kann die Beh aufgrund der am klaren Wortlaut orientierten Auslegung der Anm 7 zu TP 9 GGG zutreffend von einer GebPflicht auch des zweiten Grundbuchsgesuches ausgehen.