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Verkehrsaufschließungsbeitragspflicht eines Parkhauses

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2008/119ÖStZB 2008, 131 Heft 5 v. 3.3.2008

Tir VerkAufschlAbG: §§ 7, 9

Ein Parkhaus iSd Tir VerkAufschlAbgG ist auch dann als aufschließungsabgpfl Gebäude zu qualifizieren, wenn der Anteil der Öffnungen an der Gesamtfassadenfläche mehr als 60 % beträgt.

VwGH 20. 3. 2007, 2004/17/0098

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